Legalisierung

Gesetz über besondere Bedingungen für die Registrierung von Eigentumsrechten an Immobilien („Besondere Bedingungen für die Erfassung und Registrierung von Rechten an Immobilien“), die 2025 in Serbien verabschiedet wurden, ermöglichen es Eigentümern illegal errichteter Gebäude, formelle Eigentumsrechte an ihnen zu erwerben. Die Verfahren des alten Legalisierungsgesetzes werden abgeschafft (das bisherige Gesetz verliert seine Gültigkeit) – alle anhängigen Ansprüche nach den bisherigen Gesetzen werden gemäß den Bestimmungen des neuen Gesetzes abgeschlossen.

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Das Gesetz umfasst Gebäude, die ohne Baugenehmigung errichtet wurden, Infrastruktur- und Nebengebäude sowie Gebäudeteile (Wohnungen, separate Teile) und Grundstücke unter dem Gebäude.Ausnahmen Es gibt: Objekte, die sich auf dem Land in Schutzgebieten befinden (z. B. Parks, Kulturgüter, Wasser- und Eisenbahnenteignungsstraßen) Ich kann nicht Eigentum erwerben – solche Gegenstände werden „ex lege“ Eigentum der Republik Serbien.

   Wenn die Anlage auf einem privaten Grundstück errichtet wird, das einer anderen Person gehört, und es nicht möglich ist, das Eigentum an diesem Grundstück nachzuweisen, muss der Eigentümer der Anlage innerhalb von fünf Jahren den rechtlichen Status dieses Grundstücks klären. Schlägt dies fehl, kann der Grundstückseigentümer die Entfernung des Bauwerks verlangen.

Anmeldeverfahren

  1. Alles ist erledigt über eine digitale Plattform (Agentur für Raumplanung + Republikanisches Geodätisches Institut.
  2. Sie benötigen keine technische Dokumentation (Projekt, Nutzungsgenehmigung) im herkömmlichen Sinne, es wird jedoch empfohlen, das Projekt, d. h. detaillierte Bauarbeiten, einzureichen.
  3. Die Agentur prüft die Voraussetzungen und stellt eine Beurkundungsbescheinigung aus, die die Rechtswirkung einer öffentlich vollstreckbaren Urkunde hat.
  4. Anschließend trägt das Geodätische Amt das Eigentumsrecht im Kataster ein.

Gebühren/Entgelte

           Die Einschreibegebühr ist relativ niedrig: Sie liegt zwischen 100 € machen 1.000 €, abhängig von der Zone des Objekts und der Art des Objekts.

          Bestimmte sozial schwache Gruppen (Menschen mit Behinderungen, kinderreiche Familien, Kriegsveteranen, sozial Schwache) können von der Zahlung befreit werden.

Fristen

          Bewerbungsfrist: 60 Tage ab Beginn des Immatrikulationsverfahrens.

Rechtsstatus des Objekts nach der Registrierung

           Registrierung von Eigentumsrechten nach diesem Gesetz garantiert keine technische Sicherheit des Gebäudes (z. B. Standsicherheit) noch darauf, dass für das Gebäude eine Nutzungserlaubnis vorliegt.

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